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Invaliditätsleistung

Mit dieser einmaligen Kapitalleistung kannst Du unfallbedingte Folgekosten effektiv auffangen. Das Geld steht Dir zur freien Verfügung – zum Beispiel, um eine barrierefreie Wohnung zu finanzieren oder notwendige Anpassungen in Deinem Alltag vorzunehmen.

Wie hoch die tatsächliche Auszahlung nach einem Unfall ausfällt, richtet sich nach zwei Faktoren:

  • Deiner individuell vereinbarten Versicherungssumme sowie
  • dem festgestellten Grad der Invalidität.
Sofort-Pflege

Dieser Schutz bietet Dir finanzielle Unterstützung bei unfallbedingter Kurzzeitpflege sowie einen speziellen Pflegezuschuss. Ein wichtiger Vorteil: Die Leistungen werden auch dann in voller Höhe erbracht, wenn Vorerkrankungen oder Gebrechen bei den Unfallfolgen mitgewirkt haben.

Stationäre Kurzzeitpflege

Wird nach einem Unfall eine kurzzeitige vollstationäre Pflege notwendig, werden die anfallenden Eigenanteile für mehrere Wochen pro Kalenderjahr übernommen, um Deine privaten Rücklagen zu schonen.

Unfall-Pflegezuschuss

Du erhältst eine substantielle Kapitalzahlung, wenn unfallbedingte Einschränkungen die Anerkennung eines Pflegegrades erforderlich machen:

Ersteinstufung

Bei einer neuen Einstufung in die Pflegegrade 3 bis 5 erhältst Du eine gestaffelte Kapitalhilfe.

Erhöhung

Sollte sich ein bestehender Pflegegrad unfallbedingt erhöhen, wird Dir ein anteiliger Zuschuss ausgezahlt.

Erweiterte Gliedertaxe

Durch eine erweiterte Gliedertaxe (in den höheren Tarifstufen verfügbar) sicherst Du Dir im Ernstfall eine deutlich höhere Kapitalleistung bei Invalidität. Da der Invaliditätsgrad bei vielen Verletzungen höher eingestuft wird als im Standard, profitierst Du oft auch von einer schnelleren Auszahlung der Unfall-Rente und umfangreicheren Leistungen der Unfall-Hilfe.

Sollten durch einen Unfall mehrere Körperteile oder Sinnesorgane dauerhaft beeinträchtigt sein, werden die jeweiligen Invaliditätsgrade addiert (bis maximal 100 %), um Deinen Gesamtschutz optimal auszuschöpfen.

Krankenhaus-Tagegeld

Bei einem unfallbedingten stationären Krankenhausaufenthalt erhältst Du für jeden Tag das vereinbarte Krankenhaus-Tagegeld. Besonders wertvoll: Dein Tagessatz wird ab dem 4. Tag verdoppelt, bei Unfällen im Ausland sogar ab dem ersten Tag.

Sollte eine ambulante chirurgische Operation notwendig sein, erhältst Du eine pauschale Soforthilfe in Höhe von 5 Tagessätzen – bei Eingriffen im Ausland wird dieser Betrag ebenfalls verdoppelt.

Todesfallleistung

Sollte ein Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod führen, wird die vereinbarte Versicherungssumme an Deine Erben oder die von Dir gewählten Bezugsberechtigten ausgezahlt.

Diese Leistung dient vor allem der finanziellen Absicherung Deiner Hinterbliebenen, um beispielsweise laufende Kosten oder Darlehen kurzfristig decken zu können.

Sofort-Hilfe

Nach einem Unfall unterstützt Dich dieser Schutz mit folgenden Leistungen:

1. Hilfe im Haushalt
Damit Dein Alltag weiterläuft: Menüservice, Einkäufe, Wohnungsreinigung und Begleitung zu Arztterminen oder Behörden.

2. Pflegeleistungen
Häusliche Grundpflege (bis zu 21 Std./Woche), z. B. Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden sowie bei der Nahrungsaufnahme.

3. Fahrdienste

Organisation und Kostenübernahme für Fahrten von und zu Deinem Wohnsitz, z. B.:

  • Nach Entlassung aus dem Krankenhaus oder Erstbehandlung
  • Zu Therapien, Reha-Maßnahmen oder Arztterminen

4. Fitness und Therapien
Unterstützung bei medizinisch notwendigen Maßnahmen: Ein persönlicher Reha-Trainer wird bereitgestellt oder eine 12-monatige Mitgliedschaft im Fitness-Club übernommen.

5. Rehabilitation und Umbau
Ein persönlicher Reha-Experte berät Dich individuell. Zudem erfolgt Unterstützung bei behindertengerechten Umbaumaßnahmen (Haus, Wohnung, Kfz) inkl. Kostenerstattung.

Hinweis: Diese Assistenzleistungen werden innerhalb Deutschlands durch qualifizierte Dienstleister erbracht.
Unfall-Rente

Mit der monatlichen Unfall-Rente sicherst Du Deinen gewohnten Lebensstandard ab. Die regelmäßigen Zahlungen helfen Dir, laufende Kosten wie Miete oder Kredite zu decken und Extra-Ausgaben für Unterstützung im Alltag dauerhaft zu finanzieren.

Du erhältst eine monatliche Rentenzahlung in voller Höhe der vereinbarten Summe, sobald ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von mindestens 50 % festgestellt wird – und das grundsätzlich lebenslang.

Option: verbesserte Unfall-Rente

Diese Erweiterung bietet Dir einen deutlich früheren Einstieg und eine höhere Absicherung bei schweren Folgen:

  • Bereits ab 35 % Invalidität: Auszahlung der halben vereinbarten Rente.
  • Ab 50 % Invalidität: Volle Auszahlung der Rente (100 %).
  • Ab 90 % Invalidität: Verdoppelung der monatlichen Zahlung (200 %).

Damit greift der Schutz schon bei Beeinträchtigungen, die im Standardschutz noch nicht für eine Rentenzahlung ausreichen würden.

Verletzungsgeld

Dieses Verletzungsgeld bietet Dir eine schnelle finanzielle Unterstützung bei verschiedenen unfallbedingten Verletzungen. Je nach Alter kannst Du eine individuelle Absicherungssumme festlegen, die im Ernstfall als Soforthilfe ausgezahlt wird.

Stufe 1: 10 % der Summe

Bei Brüchen von Fingern, Zehen, Rippen oder Nasenbein sowie bei Bänderrissen oder Sehnenverletzungen an Fingern und Zehen.

Stufe 2: 50 % der Summe

Bei Brüchen der Gliedmaßen (Hand, Fuß, Arm, Bein), Joch- oder Schlüsselbein sowie schweren Sehnen- oder Bänderrissen.

Stufe 3: 100 % der Summe

Bei schweren Knochenbrüchen (z. B. Becken, Wirbelsäule), schweren Kopfverletzungen, Verbrennungen oder Operationen an Organen.

Gut zu wissen: Während Haarrisse nicht unter diesen Schutz fallen, werden Teilbrüche oder Teilrisse in der Regel wie vollständige Verletzungen gewertet.

Privatsphäre & Service

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